Der Elch ist die größte Schalenwildart des Nordens. Er war schon seit frühesten Zeiten in seinem Verbreitungsgebiet - der nördlichen Waldzone - ein wichtiges Jagdwild. Das dokumentieren Felsbilder und steinzeitliche Funde.
In der südfinnischen Stadt Huittinen (ca. 10.000 Einwohner) fand man die älteste bekannte Speckstein-Skulptur Finnlands in der Steinzeitsiedlung Palojoki in Vittis. Es handelt sich um eine Skulptur, die einen Elchkopf darstellt.
Hergestellt vor ca. 7000 v. Chr. von Jägern in der für die Volksgruppen des nordischen Nadelwaldgürtels typischer Weise. Manchmal stellten derartige Skulpturen auch das Totemtier des Klans dar, zu dem der Jäger gehörte.
Alundaälgen - Alunda-Elch
In den Felszeichnungen in Nämforsen in Näsåker am Ångermanälven in Nordschweden sind Menschen dargestellt, die mit Elchköpfen versehene Stäbe tragen. Äxte in Elch- oder Bärenkopfform aus Stein kennt man jedoch vorwiegend aus Finnland und dem russischen Karelien. Vermutlich stammt die nebenstehend gezeigte Alundaaxt aus der Zeit um 2000 v. Chr. auch von dort. Die etwa 21 cm lange Axt besteht aus schwarzem Granit.
Sie ist wie eine Streitaxt geformt und besitzt eine Vertiefung für den Schaft. Die Schneide ist jedoch absolut stumpf. Die Rückseite der Axt ist vergrößert und zu einem langgestreckten, leicht hängenden Elchkopf mit schwerem Maul gearbeitet. Das Schaftloch ist allerdings nicht durchgebohrt, so dass der Schaft nicht richtig befestigt werden konnte und die Axt deshalb nicht wirklich als Streitaxt geeignet war. Sie hatte daher nur einen zeremoniellen Zweck.
Sowohl an Elchkopfäxten als auch in Felszeichnungen des Nordens werden in der Regel Tiere ohne Geweih dargestellt. Es handelt sich dabei entweder um Elchkühe oder um Elchbullen im Winter, die ihr Geweih bereits abgeworfen haben. Die Felszeichnungen der Steinzeitmenschen sind weltweit durch ihre Realitätstreue gekennzeichnet. Sie versuchten damit den Geist des Tieres einzufangen, das Ziel ihres Beutezuges werden sollte und verbanden damit den Wunsch nach Jagdglück, auch wenn das Tier selbst lediglich stilisiert dargestellt wurde. Der Alunda-Elch ist eines sehr schönes Beispiel dafür.
Links sieht man die Jagd auf Elche. Rechts wird das Anpirschen des Jägers dargestellt, man sieht nur die Fußspuren. Die Zeichnung befindet sich in Gärde/Schweden.
Wie Knochenreste aus den Küchenabfällen belegen, jagten schon die Bewohner der Pfahlbauten in der Steinzeit Elche. Sie brachten die Elche über Felshänge zum Absturz oder fingen sie in Fanggruben. Als Waffen dienten den Steinzeitmenschen dabei Speere mit Steinspitzen, Steinbeile und Steinmesser.
Die Elchjagd mit Fanggruben war bis Mitte des 14. Jahrhunderts die üblichste Jagdmethode in Schweden, bis in Mittel- und Südschweden im Jahre 1347 diese Jagdmethode durch das Landgesetz von Magnus Eriksson verboten wurde.
Auch werden wohl auch die Gallier und Germanen zu Zeiten Julius Cäsar in ihren Wäldern verfahren sein, nur dass ihnen schon Metall für die Jagdwaffen zur Verfügung stand. Die Mannen um Julius Cäsar hatten im übrigen eine eigenartige Vorstellung von der Elchjagd (s. Amüsantes/Kurioses).
Die Erfindung von Schneeschuhen und später Skiern erlaubte die Jagd während des Winters, zu einer Zeit also, in der der Elch am leichtesten zu erbeuten sind. Die Eingeborenen in den Gebieten des Nordens haben Tausende von Jahren von und mit dem Elch gelebt. Als Fleischlieferant war er sehr bedeutsam, da im Norden die Viehwirtschaft schwach entwickelt war.
Das erkannte auch das Militär Anfang des 19. Jahrhunderts in Nordamerika, der Elch und andere große Jagdbeutetiere der Indianer wurden gejagt, um den Eingeborenen ihre Nahrungsgrundlage zu entziehen und sie so aus dem Land zu treiben. Für einige kleine Völker in Westsibirien war der Elch überlebensnotwendig und die wichtigste Nahrungs- und Wirtschaftsquelle für deren Existenz. Vergleichbar etwa mit den Samen, einem Volksstamm in Nordskandinavien und Nordrussland, für die das Ren eine ähnliche Bedeutung hat.
Sogar in Deutschland gehört der Elch zum jagdbaren Wild, denn das Elchwild unterliegt als Haarwild bzw. Schalenwild nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes dem Jagdrecht.